Bunker in NRW

Jaq

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Bunker in NRW gibt es noch immer zahlreich. Viele davon sind verlassen, einige werden aber auch heute noch genutzt.

In den 60ern wurden viele Atombunker gebaut. Man hatte Angst vor dem kalten Krieg und so wurden Bunker NRW gebaut um im Kriegsfall die Regierungs NRWs weiter führen zu können.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens baute einen Bunker in der Eifel. Der unterirdische, atombombensichere Bunker war während des Kalten Krieges ständig in Bereitschaft. Drei Meter dicke Stahlbetonmauern schützen 100 Räume. In ihnen ist alles, um 30 Tage unabhängig von der Außenwelt leben und arbeiten zu können. Im Ernstfall werden von hier aus Flüchtlingsströme geleitet und Lebensmittel organisiert. Arbeiten müssen die Beamten in Schichten, schlafen in Etagenbetten. Ihr Essen kommt aus Konserven, Wasser aus Vorratsbehältern. Keine Privatsphäre. Keine Freizeit.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurden in NRW viele Bunker als entbehrlich eingestuft und ihre Wartung / Instandhaltung beendet. Eine Beseitigung der äußerst massiven Betonkonstruktionen ist jedoch sehr schwierig, insbesondere wenn eine Sprengung wegen benachbarter Bebauung nicht in Frage kommt. Durch die extremen Wandstärken, die den nutzbaren Innenraum stark verkleinern, und die naturgemäß fehlenden Fensteröffnungen ist eine Nutzung etwa zu Wohnzwecken meist unmöglich oder zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand zu realisieren. Daher wird meist vergeblich nach einer neuen Verwendung für Bunkerbauten gesucht. Andererseits ist es auch ein Anliegen der Denkmalpflege, historische Bunker als Geschichtszeugnisse möglichst zu erhalten.

Auch gibt es noch immer viele Hochbunker in NRW. Ursprünglich gehörten alle Bunker in NRW dem Staat, verwaltet von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Seit 2007 die Zweckbindung als Schutzraum aufgegeben wurde, verkauft die Bima aber sukzessive ihre Bunker. Knapp 100 Bunker in NRW wechselten bereits ihren Besitzer.

Angehörige der Bundeswehr in NRW erhalten Bunkergeld, wenn sie in Bunkern Dienst tun. Voraussetzungen sind, dass die Bunker über keine Zufuhr von natürlichem Licht und Außenluft verfügen. Die Raumhöhe muss die normale unterschreiten. Zuständig für die Entscheidung, ob ein Bunker diese Voraussetzungen erfüllt, ist das Streitkräfteamt.
 
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